Rechtsprechung
BSG, 17.02.2021 - B 5 RE 17/20 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Personal Trainer; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Personal Trainer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 21.08.2019 - S 34 R 407/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2020 - L 2 R 345/19
- BSG, 17.02.2021 - B 5 RE 17/20 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater - …
Auszug aus BSG, 17.02.2021 - B 5 RE 17/20 B
Das BSG hat bereits entschieden, dass sich eine Beratertätigkeit rechtlich wesentlich von der Tätigkeit als Lehrer unterscheidet und deshalb nicht von der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI erfasst wird (vgl BSG Urteil vom 23.4.2015 - B 5 RE 23/14 R - BSGE 118, 294 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 20) . - BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B
(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Auszug aus BSG, 17.02.2021 - B 5 RE 17/20 B
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) . - BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B
Anerkennung von Pflichtversicherungsbeiträgen im Rahmen eines Beitragsregresses …
Auszug aus BSG, 17.02.2021 - B 5 RE 17/20 B
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger damit eine aus sich heraus verständliche abstraktgenerelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht formuliert (vgl dazu BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
- BSG, 17.06.2019 - B 5 R 61/19 B
Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung einer Ersatzzeit wegen …
Auszug aus BSG, 17.02.2021 - B 5 RE 17/20 B
In der Beschwerdebegründung muss deshalb unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgebracht werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile und Beschlüsse die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist (vgl bereits BSG Beschluss vom 17.6.2019 - B 5 R 61/19 B - juris RdNr 9) . - BSG, 06.08.2020 - B 5 RS 7/20 B
Rentenrechtliche Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen …
Auszug aus BSG, 17.02.2021 - B 5 RE 17/20 B
Soweit der Kläger in der Sache eine fehlerhafte Anwendung des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI durch das Berufungsgericht rügt, vermag die vermeintliche Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht zu begründen (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2020 - B 5 RS 7/20 B - juris RdNr 6). - BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
Sozialversicherungsrechtlicher Status für eine Tätigkeit als Honorarärztin
Auszug aus BSG, 17.02.2021 - B 5 RE 17/20 B
Zweifel bestehen deshalb, weil die Frage letztlich darauf zielt, ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung in seiner Tätigkeit als Personal Trainer gegeben sind oder nicht und damit auf das Ergebnis eines Subsumtionsvorgangs im Einzelfall (vgl dazu BSG Beschluss vom 18.8.2020 - B 12 R 10/20 B - juris RdNr 5) .
- BSG, 10.12.2021 - B 5 R 111/21 B
Anspruch eines Querschnittgelähmten auf Kostenerstattung nach Einbau eines …
Dabei geht es nicht um die Klärung der (abstrakten) Voraussetzungen von Rechtsnormen (vgl dazu BSG Beschluss vom 17.2.2021 - B 5 RE 17/20 B - juris RdNr 7) .